Mitgliedsbeiträge beim Sportverein Baindt
Gemäß § 6 der Vereinssatzung sind die Mitglieder zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet.
Die Höhe der Beiträge wird von der Hauptversammlung beschlossen.
Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn jeden Kalenderjahres im Voraus an den Verein zu zahlen.
Zur Zeit gelten folgende Beiträge:
| Beitrag Nr. | Beitrag für | bis zum Alter von | Jährlicher Beitrag |
| 1 | Erwachsene | 40,00 Euro | |
| 2 | Kinder/Jugendliche | 17 Jahren | 25,00 Euro |
| 3 | Familie-Zahler | 70,00 Euro | |
| 4 | Familie-Partner | -- | |
| 5 | Familie-Kind | 17 Jahren | -- |
| 6 | Passive | 15,00 Euro | |
| 8 | Schüler/Studenten | 27 Jahren | 25,00 Euro |
| 9 | Beitragsfrei | -- |
Die Beitragsermäßigung für Studenten und Schüler über 18 Jahren sind schriftlich zu beantragen.
Die Mitgliedschaft im Verein erlischt u.a. durch freiwilligen Austritt,
der spätestens zum 30. September eines Jahres schriftlich zu erklären ist und
mit dem Ende des Kalenderjahres wirksam wird (§ 5 Vereinssatzung).



Mitgliedsbeitrag

